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Rückabwicklung Lebensversicherung

Das Thema Rückabwicklung von bestehenden Lebensversicherungen liegt uns für unsere Kunden besonders am Herzen. Die letzten Jahrzehnte wurden immense Versprechen über hohe zu erwartende Wertentwicklungen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen gemacht. Risiken und Kostenstrukturen wurden dabei in den meisten Fällen mangelhaft aufgezeigt.

Die Realität zeigt heute, dass die meisten Verbraucher nicht einmal die eingezahlten Beiträge als Rückkaufswert in Ihren Verträgen stehen haben! Wir reden über Gelder die in den meisten Fällen existenzsichernd für die Altersvorsorge, zur Ablösung von bestehenden Immobilienfinanzierungen, für die Erfüllung eines Lebenstraums oder zur Absicherung der Familie gedacht waren.





Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit Ihre bestehende Lebensversicherung mit Abschlussdatum zwischen 1982-2014 rückabzuwickeln.

Diverse BGH- Urteile bilden die Basis für Ihren Anspruch auf Rückabwicklung. Das bedeutet, dass Ihr Vertrag so behandelt werden muss, als hätten Sie diesen nie abgeschlossen.

Da die Versicherungsgesellschaft aber Jahrzehnte mit dem Geld, dass Sie in Ihren Vertrag einbezahlt haben arbeiten konnte, muss Sie Ihnen für diesen Zeitraum eine Entschädigung auf Basis der Roherträge zahlen.

Auf Grundlage dieser Urteile bekommen Verbraucher, die die Rückabwicklung bereits genutzt haben, im Schnitt das 1,5-2fache Ihres Rückkaufswerts ausbezahlt. Dies ist kein Werbeversprechen, sondern basiert auf den tatsächlich abgewickelten Verträgen.

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